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Chair der Sitzung: André Deinhardt, Bundesverband Geothermie e. V.
Ort:Saal A2
Präsentationen
11:10 - 11:30
Wärmeplanungsgesetz, Bergrechtsnovelle und Geothermiegesetz - der aktuelle Stand
Georg Buchholz
GGSC Rechtsanwälte PartmbB, Deutschland
2023 ist ein entscheidendes Jahr für die Wärmewende: Nach den Notfall- und Preisbremsengesetzen rüttelte die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes die breite Öffentlichkeit wach. Sie wird flankiert durch den Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes, mit dem die Kommunen in die Pflicht genommen werden sollen. Beide Gesetze werden wichtige Rahmenbedingungen für die Geothermie in allen Varianten setzen.
Zugleich hat sich die Regierungskoalition als Projekt für die Legislaturperiode eine Bergrechtsnovelle vorgenommen. Dieses Vorhaben steckt noch in den Anfängen. Es könnte überholt werden von einer älteren Verbändeforderung: Einem speziellen Geothermiegesetz - in der Tradition der wiederholten Gesetzesnovellen und Gipfel zur Wind- und Solarenergie.
Im Vortrag soll der aktuelle Stand der Gesetzgebungsverfahren und deren Bedeutung für die Geothermie dargestellt werden.
11:30 - 11:50
Förderrahmen für Tiefengeothermieprojekte in Deutschland - Status Quo und Ausblick
Nils Deißner
Rödl & Partner GmbH WPG StBG, Deutschland
Die Tiefengeothermie ist eine zentrale Säule bei der Transformation der deutschen Wärmeversorgung auf dem Weg zur Klimaneutralität. Worin sich Expert*innen schon lange einig sind, wird nun auch von der deutschen Bundesregierung erkannt und verfolgt – die Förderung des Ausbaus der Wärmeversorgung aus Tiefengeothermie. Hierfür hat die aktuelle Bundesregierung bereits im Koalitionsvertrag den Ausbau der Tiefengeothermie thematisiert. Nicht zuletzt das vom BMWK veröffentlichte Papier „Eckpunkte für eine Erdwärmekampagne – Geothermie für die Wärmewende“ unterstreicht die Wichtigkeit der Geothermie im Rahmen einer klimaneutralen Wärmewende in Deutschland.
Um das in dem Eckpunktepapier genannte Ziel einer geothermischen Wärmeversorgung von 10 TWh p. a. ab dem Jahr 2030 erreichen zu können, werden acht Maßnahmen genannt, die verfolgt und umgesetzt werden müssen. Eine Maßnahme zur Marktanreizung bzw. zum Marktausbau, die maßgeblich durch den Staat beeinflusst werden kann, ist hierbei die Schaffung eines geeigneten Förderrahmens. Kommunen, Stadtwerke und Energieversorger sowie privatwirtschaftliche Projektentwickler könnten somit als Nutznießer öffentlicher Mittel die Realisierung von Tiefengeothermieprojekten vorantreiben.
In dem Vortrag wird zunächst ein Überblick über den Status Quo der Fördermittellandschaft in Deutschland in Bezug auf die Tiefengeothermie (BEW, etc.) dargelegt. Welche alternativen oder ergänzenden Finanzierungs- bzw. Fördermittelinstrumente können durch den Staat realisiert werden? Worin bestehen die Herausforderungen bei der Implementierung eines Förderinstruments (Stichwort: EU-Beihilferecht)? Wie ist die Lage der deutschen Fördermittellandschaft im internationalen Vergleich einzuschätzen und welche Lessons Learned können aus anderen Ländern auf den deutschen Markt übertragen werden?
11:50 - 12:10
Umsetzung von Geothermieprojekten für (öffentliche) Auftraggeber
Daniel Naumann, Andreas Mally
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Deutschland
Viele Auftraggeber von Geothermieprojekten sind im Bereich der Wärmeversorgung und mithin als Sektorenauftraggeber gemäß §§ 100 Abs. 1, 102 Abs. 3 Nr. 2 GWB tätig. Derartige Energieversorger unterliegen dementsprechend den Vorgaben des Vergaberechts – namentlich denen des GWB und der SektVO. Darüber hinaus können auch sonstige (private) Auftraggeber dem Vergaberecht unterfallen, soweit diese im Zusammenhang mit dem Bau einer Geothermieanlage Fördermittel erhalten. Unterfällt ein Geothermieprojekt dem Vergaberecht, muss die Beschaffung grds. (europaweit) ausgeschrieben werden. Welche Besonderheiten gelten für die Beschaffung von Geothermieanlagen durch Auftraggeber, die dem Vergaberecht unterfallen? Und welche Maßnahmen kommen in Betracht, um das Vergabeverfahren „schneller, besser oder einfacher“ zu machen? Diese und weitere Themen möchte ich im Rahmen eines Vortrags auf dem Geothermiekongress gern näher beleuchten.
12:10 - 12:30
Geothermie: Der 360 Grad-Blick auf das Energierecht
Holger Stappert, David Wölting
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Deutschland
Die Erde schickt uns keine Rechnung, ließe sich ein bekanntes Zitat des Journalisten Franz Alt zur Nutzung von Solarenergie abwandeln. In der Tat ist die dauerhafte Verfügbarkeit von „kostenloser“ Erdwärme eine gute Grundlage für die planbare und sichere Erzeugung von Strom und Wärme.
Gleichwohl ist der wirtschaftliche Betrieb einer (Tiefen-) Geothermieanlage eine Herausforderung. Der Wirkungsgrad wird häufig in einer Bandbreite von 5-15% angegeben und ist damit niedrig. Er hängt vom Verhältnis der Strom- und Wärmeerzeugung zueinander ab, die häufig jahreszeitlich schwankt. Aufgrund der Umwandlungsverluste ist der Wirkungsgrad in der Stromerzeugung niedriger als bei der rein thermischen Nutzung.
Die Kostenkontrolle ist daher wichtig. Geothermieanlagen benötigen zwar keine klassischen Einsatzbrennstoffe wie Gas oder Heizöl. Jedoch sind die Stromkosten für den Betrieb der Pumpen, insbesondere der Förderpumpe im Solekreislauf, erheblich. Dasselbe gilt, wenn die Temperatur des Thermalwassers durch Wärmepumpen für die Wärmeversorgung angehoben werden muss. Die Vortragenden untersuchen daher alle Einzelelemente beim Strombezug auf Einsparpotenziale.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert die Stromerzeugung der Geothermieanlage. Daneben stellen die Vortragenden alle sonstigen energierechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Stromerzeugung und der Einspeisung und Vermarktung der erzeugten elektrischen Energie in das Elektrizitätsversorgungsnetz dar. Schließlich gehen die Vortragenden auf die Förderung der Anlage bzw. des (Nah-) Wärmenetzes nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) ein und geben einen Ausblick auf die mögliche Entwicklung im Zuge der Wärmewende.
Die Vortragenden verfügen über Know-how und Branchenwissen aus der langjährigen Erfahrung aus zahlreichen komplexen Energieprojekten in der Rechtsberatung.
12:30 - 12:50
Geothermie in NRW – Handlungsfelder und aktuelle Entwicklungen
Ralf Kuder
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Deutschland