Die
zweite Möglichkeit ist die Aktivierung einer Option, mit der
GutachterInnen die Begutachtung eines ihnen zugewiesenen Beitrags verweigern können.
Bitte gehen Sie zu:
Übersicht => Einstellungen => Haupteinstellung für die BegutachtungsfunktionenIm Abschnitt „Optionen für den Begutachtungsprozess“ wählen Sie für die Option „
Haben GutachterInnen die Möglichkeit, die Begutachtung eines Beitrags zu verweigern?“ die Einstellung „
Ja“.
Bitte beachten Sie, dass diese Option den Ablehnungsvorgang erleichtern kann, wenn GutachterInnen einen Interessenkonflikt feststellen.
Es könnte aber auch dazu führen, dass eine erhebliche Anzahl von Begutachtungen aus anderen Gründen abgelehnt wird. Somit kann es für OrganisatorInnen mehr Arbeit bedeuten, wenn sie diese abgelehnten Beiträge manuell neuen GutachterInnen zuweisen müssen (siehe Abbildung 1).
Diese Funktion ermöglicht es GutachterInnen nicht nur, die Begutachtung eines ihnen zugewiesenen Beitrags abzulehnen (siehe Abbildung 2), sie können auch einen der vorgegebenen Verweigerungsgründe auswählen und eine persönliche Erläuterung eingeben, um ihre Entscheidung zu untermauern (siehe Abbildung 3).
Weitere ausführliche Informationen über die Option „Begutachtung eines Beitrags verweigern“ finden Sie unter:
Gutachtern erlauben, die Begutachtung eines ihnen zugewiesenen Beitrags zu verweigern